Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht Vergaberegeln und stärkt Arbeitsmarktförderung für Jugendliche
Anton HuberÖffentliche Aufträge bis zu 100.000 Euro ohne Ausschreibung - Mecklenburg-Vorpommern vereinfacht Vergaberegeln und stärkt Arbeitsmarktförderung für Jugendliche
Mecklenburg-Vorpommern führt neue Regeln ein, um Vergabeverfahren zu vereinfachen und Arbeitsförderung zu stärken
Die Änderungen folgen einem Treffen des Zukunftsbündnisses des Landes in Schwerin. Ziel der Regierung ist es, Bürokratie abzubauen und gleichzeitig Jugendlichen ohne Arbeit den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu erleichtern.
Ab Februar können Landesbehörden größere Aufträge ohne Ausschreibungsverfahren vergeben. Die Schwellenwerte steigen dabei deutlich: Bei allgemeinen Dienstleistungen erhöht sich die Grenze von 5.000 auf 100.000 Euro, bei Bauleistungen von 10.000 auf 150.000 Euro.
Zudem wurde ein Pilotprojekt ausgeweitet, das sich an langzeitarbeitslose junge Menschen und Personen ohne Berufsausbildung richtet. Die Teilnehmer erhalten eine intensivere Betreuung – wer das Angebot ablehnt, muss jedoch mit Konsequenzen rechnen. Das Programm war ursprünglich in Schwerin gestartet worden, um die Integration in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) betonte die Fortschritte des Zukunftsbündnisses, darunter bezahlte Praktika für Schüler in Handwerksberufen. Nun sollen diese Praktika auf weitere Branchen ausgeweitet werden.
Die Arbeitslosenquote des Landes lag 2023 bei 8,0 Prozent – ein leichter Anstieg gegenüber 7,9 Prozent im Vorjahr. Markus Biercher, Leiter der Regionaldirektion Nord der Bundesagentur für Arbeit, rechnet für 2024 mit einem stabilen Arbeitsmarkt in der Region.
Die neuen Vergaberegeln sollen die Bürokratie für Behörden verringern, während die ausgeweiteten Förderprogramme gezielt arbeitslose Jugendliche und Ungelernte unterstützen. Die Auswirkungen auf die öffentlichen Ausgaben und die Beschäftigungszahlen werden genau beobachtet.
