23 April 2026, 00:20

Neue Friedhofsverordnung: Mehr Flexibilität, aber höhere Gebühren ab 2026

Ein Friedhof mit zahlreichen Grabsteinen und Blumen, eine ferne Wand, Strommasten mit Drähten, Bäume und ein bewölkter Himmel.

Neue Friedhofsverordnung: Mehr Flexibilität, aber höhere Gebühren ab 2026

Ein geplanter Entwurf zur Aktualisierung der Friedhofsverordnung sieht mehrere zentrale Änderungen in Bestattungspraktiken und Gebühren vor. Der Stadtrat wird am 29. April 2026 über die überarbeitete Satzung abstimmen. Die Anpassungen zielen darauf ab, ein transparenteres und nachhaltigeres Finanzierungssystem für die örtlichen Friedhöfe zu schaffen.

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Nach den neuen Regeln dürfen Urnenrasengräber künftig doppelt belegt werden. Diese Änderung soll Platz optimal nutzen und die Kosten überschaubar halten. Zudem werden individuelle Grabsteingestaltungen erlaubt, was Angehörigen mehr Möglichkeiten bietet, ihre Verstorbenen zu ehren.

Die Gebühren für Grabstellen steigen, wobei die Stadt weiterhin einen Teil der Kosten übernimmt. Verwaltungs- und Bestattungsgebühren werden neu strukturiert, um die tatsächlichen Servicekosten widerzuspiegeln. So erhöht sich etwa die Kostendeckungsrate für die Nutzung der Trauerhalle von 40 auf 60 Prozent.

Einige Nutzungsentgelte für Einrichtungen sinken hingegen aufgrund angepasster Preismodelle. Die Änderungen sollen jährlich rund 54.500 Euro zusätzliche Einnahmen bringen. Zudem entsteht ein eigener Bestattungsbereich für "Sternenkinder", der trauernden Eltern kostenfrei angeboten wird.

Die überarbeitete Verordnung setzt auf einen Ausgleich zwischen Bezahlbarkeit und langfristiger Tragfähigkeit. Bei Annahme treten die neuen Regelungen nach der Abstimmung im April 2026 in Kraft. Die Anpassungen betreffen sowohl Bestattungsmöglichkeiten als auch Gebührenstrukturen auf allen städtischen Friedhöfen.

Quelle