Neues Gebäudetyp-E-Gesetz soll 2023 Wohnungsbau beschleunigen und Kosten senken
Felix MaierNeues Gebäudetyp-E-Gesetz soll 2023 Wohnungsbau beschleunigen und Kosten senken
Bundesbauministerin Verena Hubertz hat bestätigt, dass das Gebäudetyp-E-Gesetz noch vor Jahresende 2023 eingeführt werden soll. Das neue Gesetz zielt darauf ab, die Baukosten zu senken und den Bau bezahlbaren Wohnraums zu beschleunigen. Hubertz betonte, dass die Gesetzgebung sorgfältig ausgearbeitet werden müsse, um ihre Ziele zu erreichen.
Die Ministerin unterstrich die Notwendigkeit, Baustandards zu vereinfachen. In ihren Äußerungen argumentierte sie, dass nicht jedes Zusatzmerkmal unverzichtbar sei. Durch den Abbau überflüssiger Vorgaben könnten Bauprojekte zügiger umgesetzt und erhebliche Kosten eingespart werden.
Einen konkreten Termin für die Verabschiedung des Gesetzes nannte Hubertz zwar nicht, doch sie versicherte, dass es bis Dezember in Kraft treten werde. Das Gebäudetyp-E-Gesetz bezeichnete sie als ein zentrales Instrument, um Wohnraum erschwinglicher zu machen. Ihr Hauptaugenmerk liege darauf, dass die Regelungen sowohl wirksam als auch gut durchdacht seien.
Mit dem neuen Gesetz sollen Bauprozesse effizienter gestaltet und die Ausgaben gesenkt werden. Nach seiner Umsetzung könnte es dazu beitragen, die Wohnungsnot in Deutschland zu mildern. Nun arbeitet das Team der Ministerin daran, die letzten Details vor der Frist zu finalisieren.






