Polizeiskandal im Emsland: Beamter wegen sexueller Belästigung unter Verdacht – Chefin suspendiert
Felix MaierPolizeiskandal im Emsland: Beamter wegen sexueller Belästigung unter Verdacht – Chefin suspendiert
Ein Polizeibeamter des Polizeikommissariats Emsland/Grafschaft Bentheim sieht sich wegen des Vorwurfs der sexuellen Belästigung bei einer privaten Veranstaltung Ermittlungen gegenüber. Der Vorfall ereignete sich am 6. März in Baccum und betrifft einen 37-jährigen Beamten sowie eine weibliche Teilnehmerin. Unterdessen gerät die Leitende des Kommissariats, Nicola Simon, wegen ihres Umgangs mit der Situation in die Kritik.
Der Beamte war nach der angeblichen Belästigung von der Boßeln-Veranstaltung entfernt worden. Dennoch soll er noch am selben Abend weitergefeiert haben. Ermittlern zufolge griff Simon, die das Kommissariat seit 2019 leitet, zu seinen Gunsten ein und erlaubte ihm, zu bleiben.
Mittlerweile sind gegen Simon disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet worden. Zudem wurde sie vorläufig von ihren Dienstgeschäften suspendiert. Zu den Vorwürfen gehört auch die Strafvereitelung im Amt, die mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldbußen geahndet werden kann.
Für das Kommissariat ist dies nicht der erste Skandal. In einem früheren Fall hatte ein ehemaliger Hauptkommissar in privaten Chats mit Kollegen rassistische und nationalsozialistisch verherrlichende Inhalte geteilt. Die Staatsanwaltschaft Osnabrück überwacht die aktuellen Ermittlungen, während sich das Kommissariat selbst nicht äußert und auf Anfragen an das Polizeidirektion Osnabrück verweist.
Sollte Simon schuldig gesprochen werden, drohen ihr verschiedene Sanktionen – von offiziellen Rügen über Gehaltskürzungen und Degradierung bis hin zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis.
Der Fall wirft weitere Fragen zum Verhalten innerhalb des Polizeikommissariats Emsland/Grafschaft Bentheim auf. Sowohl der Beamte als auch Simon bleiben Gegenstand der Ermittlungen, mit möglichen rechtlichen und beruflichen Konsequenzen. Das Ergebnis hängt von den Feststellungen der laufenden Disziplinar- und Strafverfahren ab.






