Sachsen gewährt 34 abgelehnten Asylbewerbern humanitäre Bleiberechte
Felix Maier34 Menschen können als Härtefälle bleiben - Sachsen gewährt 34 abgelehnten Asylbewerbern humanitäre Bleiberechte
In Sachsen wurden im vergangenen Jahr 34 abgelehnte Asylbewerber, darunter 14 Kinder, aus humanitären Härtefällen eine Aufenthaltserlaubnis gewährt. Die endgültige Genehmigung erteilte Innenminister Armin Schuster (CDU). Die von Sachsens Integrationsbeauftragtem Martin Modschiedler geleitete Härtefallkommission erhielt 2023 insgesamt 50 neue Anträge, betroffen waren 102 Personen, darunter 39 Minderjährige. Die meisten Antragsteller stammten aus Georgien, gefolgt von Menschen aus der Türkei, Venezuela und dem Irak. Die Kommission besteht aus Vertretern von Kirchen, Verbänden, Regierungsministerien sowie des Sächsischen Landkreistags, des Sächsischen Städtetags und des Sächsischen Gemeinde- und Städtebunds. Ein Antrag ist erfolgreich, wenn eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder überzeugende humanitäre oder persönliche Gründe anerkennt, die einen weiteren Aufenthalt rechtfertigen. Von den 50 Fällen wurden 22 nicht bearbeitet, da sie zurückgenommen oder ausgeschlossen wurden. Zehn Anträge harren noch in diesem Jahr einer Prüfung. Durch die Entscheidungen der Kommission durften 34 Personen trotz anfänglicher Ablehnung in Deutschland bleiben. Die Beschlüsse basieren auf strengen Kriterien und erfordern eine breite Zustimmung unter den Mitgliedern. Die noch ausstehenden Fälle werden in den kommenden Monaten behandelt.
