Senat entscheidet über Sonntagsöffnungen 2026
Senat beschließt Sonntagsöffnungen 2026
Vorschau: Der Senat hat über die Regelung zu abweichenden Öffnungszeiten von Einzelhandelsgeschäften an neun Sonntagen in der Stadt Bremen für das Jahr 2026 entschieden. Die Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage erfolgte auf Grundlage von Vorschlägen des Handelsverbandes Nordwest e.V. anlässlich von Messen, Märkten oder vergleichbaren Veranstaltungen – darunter der Osterwiese, dem Vegefest, dem Freimarkt oder dem Tag der Stadt [...]
Veröffentlichungsdatum: 17. Dezember 2025, 09:34 Uhr
Stichworte: politik-und-gesetzgebung, politik, allgemeine-nachrichten
Artikel: Der Bremer Senat hat grünes Licht für neun verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2026 gegeben. Diese Entscheidung folgt den Empfehlungen des Einzelhandelsverbandes Nordwest, der sich für verlängerte Öffnungszeiten während bedeutender Veranstaltungen eingesetzt hatte. Geschäfte dürfen damit an ausgewählten Sonntagen im kommenden Jahr für begrenzte Zeiträume öffnen.
Die genehmigten Termine fallen mit großen lokalen Festen zusammen. Kundinnen und Kunden können damit rechnen, dass Geschäfte an den betreffenden Sonntagen – etwa zur Osterwiese, zum Vegefest, zum Freimarkt oder am Tag der Deutschen Einheit – von 13 bis 18 Uhr geöffnet haben. Diese Zeiten entsprechen § 10 des Bremischen Ladenschlussgesetzes.
Anders als in früheren Jahren haben in diesem Fall keine weiteren Stadtteile oder Städte in Bremen eine Genehmigung für zusätzliche Sonntagsöffnungen erhalten. Das Bremische Ladenschlussgesetz belässt die übliche Obergrenze bei vier Sonntagen pro Jahr. Ausnahmen gelten weiterhin nur für touristische Schwerpunkte wie das Schnoorviertel und die Böttcherstraße, wo Geschäfte an bis zu 40 Sonntagen im Jahr öffnen dürfen – allerdings jeweils nur für acht Stunden.
Die Entscheidung ermöglicht dem Einzelhandel mehr Flexibilität während der besucherstarken Veranstaltungen im Jahr 2026. Während die Geschäfte in Bremen nach dem neuen Plan operieren, gelten in anderen Gebieten weiterhin die bestehenden Beschränkungen. Die Änderungen betreffen ausschließlich das Stadtzentrum und nur die neun festgelegten Sonntage.
