Sportvereine müssen künftig Mehrwertsteuer auf Mitgliedsbeiträge erheben – Gerichtsurteil sorgt für Aufruhr
Anton HuberBFH: Sportvereine müssen Umsatzsteuer zahlen - Sportvereine müssen künftig Mehrwertsteuer auf Mitgliedsbeiträge erheben – Gerichtsurteil sorgt für Aufruhr
Bundesverfassungsgericht entscheidet: Sportvereine müssen künftig Mehrwertsteuer auf Mitgliedsbeiträge erheben
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Sportvereine in Deutschland künftig auf Mitgliedsbeiträge Mehrwertsteuer erheben müssen. Betroffen sind rund 86.000 Vereine mit insgesamt 29,3 Millionen Mitgliedern. Die Behörden hatten ähnliche Urteile in der Vergangenheit ignoriert, was vom Gericht nun kritisiert wurde.
Im November 2025 bestätigte der Bundesfinanzhof, dass die bisherige Steuerbefreiung für Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen nicht länger gilt. Das Gericht monierte, die Finanzbehörden hätten die Regelung jahrelang nicht durchgesetzt und sprach von einer "rechtswidrigen Verwaltungspraxis". Bereits 2022 hatte ein Urteil gefordert, das Mehrwertsteuergesetz zu ändern, falls der Gesetzgeber die Steuervergünstigung beibehalten wollte.
Die aktuelle Entscheidung könnte für die Vereine nun Nachforderungen zur Folge haben. Das Finanzministerium hat jedoch noch nicht mitgeteilt, wie viele Vereine betroffen sein werden und welche Übergangsregelungen gelten sollen. Das Gericht kritisierte sowohl die Regierung als auch die Steuerbehörden dafür, frühere Urteile zu derselben Thematik wiederholt missachtet zu haben.
Damit entfällt eine langjährige Steuervergünstigung für Sportvereine in ganz Deutschland. Ohne weitere gesetzliche Anpassungen müssen nun alle 86.000 Vereine Mehrwertsteuer auf Mitgliedsbeiträge erheben. Die genauen finanziellen Auswirkungen auf die einzelnen Vereine bleiben jedoch unklar, da die Umsetzungsdetails noch ausstehen.
