Steuerstreit um GEZ-Gebühr: Musterklage könnte Millionen entlasten
Der Bund der Steuerzahler zieht gegen die steuerliche Absetzbarkeit des Rundfunkbeitrags, auch GEZ-Gebühr genannt, vor Gericht. Ein Musterverfahren wurde beim Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern eingereicht, mit dem die Ablehnung des Finanzamts angefochten wird, den Beitrag als abzugsfähig anzuerkennen.
Einer der Kläger hatte rund 220 Euro für den Rundfunkbeitrag 2024 in der Steuererklärung geltend gemacht. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab mit der Begründung, nur die Minderung des zu versteuernden Einkommens – nicht aber die Gebühr selbst – könne berücksichtigt werden.
Ein Urteil zugunsten der Kläger könnte weitreichende Folgen haben. Bei Erfolg würde der Rundfunkbeitrag für Millionen Haushalte steuerlich absetzbar. Die möglichen Ersparnisse wären abhängig vom individuellen Steuersatz: Wer 20 Prozent zahlt, könnte etwa 44 Euro pro Jahr sparen, bei 30 Prozent wären es rund 66 Euro. Spitzenverdiener mit dem höchsten Steuersatz könnten sogar fast 93 Euro jährlich einsparen.
Die Gerichtsentscheidung wird klären, ob der Rundfunkbeitrag als Steuerabzug geltend gemacht werden kann. Wird die Klage stattgegeben, verringert sich für viele das zu versteuernde Einkommen – und damit die jährliche Steuerlast. Das Urteil dürfte Millionen Steuerzahler in ganz Deutschland betreffen.






