10 February 2026, 16:27

Unangemeldete Abtreibungsdemo in Bremen eskaliert mit Polizeieinsatz und Busblockade

Eine Gruppe von Polizisten in Uniform steht vor einer Menge von Menschen in schwarzen Uniformen und Masken, mit einer Brücke und einem Gebäude im Hintergrund, während einer Demonstration in einer Stadt.

Unangemeldete Abtreibungsdemo in Bremen eskaliert mit Polizeieinsatz und Busblockade

Unangemeldete Demonstration in Bremens Altstadt am frühen Morgen des 20. September 2025

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In den frühen Morgenstunden des 20. September 2025 fand in Bremens Altstadt eine nicht angemeldete Protestaktion statt. Rund 30 Personen versammelten sich in der Nähe der St.-Martini-Kirche, hielten Schilder hoch und skandierten Parolen im Zusammenhang mit dem Thema Abtreibung. Die Demonstration führte zu Behinderungen und einem Polizeieinsatz, nachdem Teilnehmer einen Reisebus blockiert hatten, der Kirchenmitglieder zu einer Veranstaltung bringen sollte.

Die Kundgebung begann um 6:00 Uhr, als sich die Gruppe ohne vorherige Anmeldung zusammenfand. Die Polizei stufte die Versammlung als unangemeldet ein und forderte einen Verantwortlichen auf, sich zu melden. Da niemand reagierte, wiesen Beamte die Demonstranten an, den Standort zu verlassen.

Zunächst weigerten sich die Protestierenden, der Aufforderung nachzukommen, wodurch der Reisebus vorübergehend blockiert wurde. Nach wiederholten Anweisungen löste sich die Gruppe schließlich in kleineren Grüppchen in Richtung der Wilhelm-Kaisen-Brücke auf. Während des Einsatzes führten die Beamten Personenkontrollen durch und erstatteten Strafanzeigen wegen Delikten wie Nötigung und Verstößen gegen das Versammlungsrecht.

Verletzte oder Sachschäden gab es nicht, und der Reisebus konnte ohne weitere Behinderungen abfahren.

Die Aktion hatte rechtliche Folgen für mehrere Beteiligte; die Ermittlungen zu möglichen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz dauern an. Nach bremischem Recht können nicht angemeldete Versammlungen zu Anklagen, Bußgeldern oder zwangsweiser Auflösung führen. Die Behörden prüfen zudem, ob es während des Vorfalls zu weiteren Straftaten wie Körperverletzung oder dem unsachgemäßen Umgang mit Pyrotechnik gekommen ist.