Verurteilter Mörder flieht während Hafturlaubs – und löst Debatte aus
Ein wegen Mordes verurteilter Straftäter, Benjamin F., ist während eines begleiteten Ausgangs aus dem Gefängnis Celle in Peine geflohen. Seine Flucht hat eine Debatte über die Hafturlaubsregelungen in Niedersachsen ausgelöst. Die CDU-Fraktion im Landtag hat bereits Bedenken zu dem Vorfall und dessen Konsequenzen geäußert.
Benjamin F. hatte vor seiner Flucht 38 begleitete Ausgänge genehmigt bekommen. Nach Paragraf 13 des Niedersächsischen Justizvollzugsgesetzes können selbst verurteilte Mörder Freigänge erhalten, wenn die Behörden sie als geringes Risiko einstufen. In seinem Fall war die Gefängnisleitung davon ausgegangen, dass er nicht fliehen oder weitere Straftaten begehen würde.
Während seiner Flucht besuchte er zunächst seine Mutter in Vöhrum, bevor er mit seinem Motorrad untertauchte. Seine Flucht endete in Italien, nachdem ein Verkehrsunfall zu seiner erneuten Festnahme führte. Der Fall hat nun die Prüfung der Genehmigungspraxis für Hafturlaube verschärft – insbesondere bei Hochrisiko-Häftlingen.
Die aktuellen Vorschriften erlauben unbegleitete Aktivitäten oder kurzfristigen Hafturlaub erst nach einer Mindestverbüßungsdauer von acht Jahren. Begleitete Ausgänge können jedoch bereits früher gewährt werden, abhängig von individuellen Risikobewertungen.
Die Flucht hat Forderungen nach einer Überprüfung der Urlaubsregelungen für Gewaltverbrecher laut werden lassen. Die Justizvollzugsbehörden in Niedersachsen sehen sich nun mit Fragen zu ihren Risikobewertungsmethoden konfrontiert. Die von der CDU geäußerten Bedenken unterstreichen die Notwendigkeit einer strengeren Kontrolle in solchen Fällen.






