Volkswagen verweigert Zentrum den Werkzugang vor Betriebsratswahlen 2023
Felix MaierAfD-naher Gewerkschaftsverband klagt gegen VW vor Arbeitsgericht - Volkswagen verweigert Zentrum den Werkzugang vor Betriebsratswahlen 2023
Ein Rechtsstreit hat sich zwischen Volkswagen und Zentrum, einer Mitarbeitergruppe mit Verbindungen zur rechtspopulistischen AfD, entwickelt. Die Gruppe versucht, vor den Betriebsratswahlen 2023 Zugang zu einem Volkswagen-Werk in Niedersachsen zu erlangen. Volkswagen hat den Zutritt verweigert und verweist dabei auf rechtliche Bedenken hinsichtlich des Status von Zentrum.
Zentrum wurde 2009 im Mercedes-Benz-Werk in Stuttgart-Untertürkheim gegründet. Bereits 2010 errang die Gruppe dort Sitze im Betriebsrat und dehnte ihre Aktivitäten später auf weitere Daimler-Standorte aus. Nun tritt die Organisation erstmals bei den Betriebsratswahlen von Volkswagen an – nicht als gewerkschaftsnahe Liste, sondern als unabhängige Mitarbeitergruppe.
Volkswagen hat Zentrum den Zugang zum Standort Isenbüttel verwehrt, wo die Gruppe Vertreter wählen möchte. Das Unternehmen argumentiert, Zentrum verfüge nicht über die rechtliche Befugnis, Tarifverhandlungen zu führen. Der Konflikt ist nun vor Gericht gelandet: Zentrum hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.
Der Fall wird nun vom Landesarbeitsgericht Hannover verhandelt. Die 11. Kammer des niedersächsischen Gerichts hat die Verhandlung für den 12. Mai 2023 angesetzt. Das Urteil wird entscheiden, ob Zentrum seinen Wahlkampf innerhalb des Werks fortsetzen darf.
Das Ergebnis des Berufungsverfahrens wird darüber bestimmen, ob Zentrum bei den Betriebsratswahlen von Volkswagen antreten kann. Bei Erfolg könnte die Gruppe eine Vertretung in einem der größten Automobilkonzerne Deutschlands erlangen. Die Entscheidung könnte zudem einen Präzedenzfall dafür schaffen, wie Unternehmen mit ähnlichen Anträgen nicht-traditioneller Mitarbeiterorganisationen umgehen.
