Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG weist Klagen ab
Der jahrelange Rechtsstreit um das Dorf Lützerath ist mit einem Gerichtsurteil beendet worden: Die Richter wiesen alle Klagen gegen die Räumung ab. Der Ort, einst ein Symbol des Widerstands gegen die fossile Brennstoffförderung, liegt am Rand des Braunkohletagebaus Garzweiler II. Aktivisten hatten vergeblich versucht, den Abriss zu verhindern – die Behörden urteilten jedoch, dass ihr Demonstrationsrecht niemals unrechtmäßig eingeschränkt worden sei.
Jahre lang war Lützerath zum Kristallisationspunkt für Klimaschützer geworden, die sich gegen die Erweiterung des Tagebaus Garzweiler II stellten. Organisationen wie die Klima-Allianz Deutschland, die Deutsche Umwelthilfe, der BUND und Fridays for Future besetzten das Dorf, um seine Zerstörung zu blockieren. Anfang 2023 räumte die Polizei das Gelände schließlich – es kam zu Auseinandersetzungen mit den Demonstranten.
Das Verwaltungsgericht Münster in Nordrhein-Westfalen lehnte später alle Beschwerden gegen die Räumung ab. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es keine rechtliche Handhabe für die Klagen gebe, da das Versammlungsrecht der Aktivisten nie verletzt worden sei. Die Behörden hätten bereits benachbarte Flächen für Proteste bereitgestellt, sodass alternative Versammlungsorte verfügbar gewesen seien. Der Energiekonzern RWE, Betreiber des Tagebaus, hatte das Gelände zudem klar als betretungsverboten gekennzeichnet. Das Gericht stellte fest, dass zwar Proteste auf dem Firmengelände von RWE unzulässig seien, in den ausgewiesenen angrenzenden Bereichen jedoch ohne Einschränkungen möglich gewesen wären. Sämtliche Versuche, die Räumung zu stoppen oder die Erweiterung des Tagebaus rechtlich anzufechten, wurden letztlich als unzulässig abgewiesen.
Mit dem Urteil wird bestätigt, dass die Räumung Lützeraths rechtmäßig erfolgte. Den Demonstranten wurde nie das Recht auf Protest insgesamt entzogen – lediglich der Zutritt zu privatem Firmengebiet des Tagebaus wurde ihnen verwehrt. Die Entscheidung setzt einen Schlussstrich unter den Widerstand des Dorfes und ebnet den Weg für die ungehinderte Fortsetzung der Erweiterung von Garzweiler II.

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