Terrassengebühren in Sachsen-Anhalt: Warum einige Städte bis zu 1.163 Euro verlangen – und andere gar nichts
Jana SimonTerrassengebühren in Sachsen-Anhalt: Warum einige Städte bis zu 1.163 Euro verlangen – und andere gar nichts
Ein neuer Bericht zeigt die großen Unterschiede bei den Terrassengebühren auf, die Restaurants in Sachsen-Anhalt zahlen müssen. Der Bund der Steuerzahler fordert nun die Städte auf, diese Kosten vollständig abzuschaffen – mit der Begründung, sie brächten den kommunalen Haushalten kaum etwas ein, belasteten aber die lokalen Betriebe. Der Vorstoß kommt zu einer Zeit, in der das Essen unter freiem Himmel immer beliebter wird, während einige Gemeinden für eine Standard-Terrasse über 1.000 Euro verlangen.
Die Studie verglich die Gebühren für eine 25 m² große Außenterrasse in einer frequenzstarken Innenstadtlage während der Hauptsaison (Mai bis September). Die Forscher analysierten die Regelungen von 24 Städten mit mehr als 20.000 Einwohnern. Die durchschnittlichen Kosten für eine solche Terrasse lagen bei 328 Euro, doch die Unterschiede waren beträchtlich.
Wernigerode führte die Liste mit der höchsten Gebühr von 1.163 Euro an. Lutherstadt Wittenberg und Halle (Saale) folgten mit 750 bzw. 700 Euro. Am anderen Ende der Skala lagen Schönebeck und Zeitz mit den niedrigsten Sätzen von 52 und 56 Euro. Fünf Städte – Merseburg, Sangerhausen, Köthen, Salzwedel und Lutherstadt Eisleben – erhoben überhaupt keine Gebühren.
2023 hatte Wernigerode seine Terrassengebühren nach einer Anpassung der Sondernutzungssatzung erhöht. Besonders betroffen waren davon Restaurants am zentralen Marktplatz. Trotz der Mehreinnahmen weist der Bund der Steuerzahler darauf hin, dass die Terrassengebühren weniger als 0,05 Prozent der kommunalen Haushalte ausmachen. Die Abschaffung dieser Abgaben würde seiner Meinung nach die Innenstädte beleben, indem sie die Außengastronomie fördert.
Der Bericht offenbart ein Flickwerk aus Gebühren: Während einige Städte mehrere hundert Euro verlangen, verzichten andere komplett darauf. Ein Verzicht auf Terrassengebühren könnte die finanzielle Belastung der Restaurants verringern, ohne die kommunalen Haushalte spürbar zu belasten. Der Bund der Steuerzahler ruft nun weitere Kommunen dazu auf, dem Beispiel der Städte zu folgen, die bereits keine Gebühren erheben.






