Neues Gesetz gegen antisemitische Veranstaltungen: Kommunen zögern bei der Umsetzung

Gemeinden müssen antisemitismus-Verdachtsfälle alleine untersuchen - Neues Gesetz gegen antisemitische Veranstaltungen: Kommunen zögern bei der Umsetzung
Eine Gesetzesänderung im Dezember 2022 ermöglicht es deutschen Kommunen nun, öffentliche Veranstaltungen zu verbieten, die antisemitische Hetze verbreiten oder nationalsozialistische Gewalt verherrlichen. Doch das Fehlen einer klaren gesetzlichen Definition von Antisemitismus lässt lokale Behörden unsicher zurück, wie sie das Verbot durchsetzen sollen. In Bayern haben einige wichtige Institutionen bereits pauschale Verbote abgelehnt und verweisen auf rechtliche Grenzen sowie die Notwendigkeit von Einzelfallprüfungen.
Vor der Novelle waren öffentliche Räume grundsätzlich für alle zugänglich, sofern örtliche Satzungen keine Einschränkungen vorsahen. Das neue Gesetz erlaubt nun Verbote für Veranstaltungen, die die NS-Diktatur billigen, verherrlichen oder rechtfertigen oder bei denen mit antisemitischen Inhalten zu rechnen ist. Allerdings hat das Innenministerium keine verbindlichen Vorgaben erlassen, sondern den Kommunen empfohlen, jede Situation einzeln zu bewerten.
Die Kommunalverwaltungen können sich zwar an der Gesetzesbegründung orientieren, die auch Erläuterungen zu zentralen Begriffen enthält. Da es jedoch in der deutschen Rechtsordnung keine verbindliche Definition von Antisemitismus gibt, könnten rechtliche Auseinandersetzungen entstehen. Bayerische Behörden wie die Olympiapark München GmbH (OMG) und die Landeshauptstadt München haben bereits flächendeckende Verbote abgelehnt und auf rechtliche Verpflichtungen verwiesen – etwa den Kontrahierungszwang, der sie dazu verpflichtet, öffentliche Flächen zu vermieten, solange keine klaren Verstöße vorliegen. Weil das Ministerium keine konkreten Richtlinien vorgegeben hat, müssen bayerische Kommunen selbst entscheiden, welche Veranstaltungen sie untersagen. Diese Eigenverantwortung soll zwar der wachsenden antisemitischen Bedrohung begegnen, führt aber zu einer uneinheitlichen Umsetzung in den Regionen.
Die Gesetzesaktualisierung gibt den Kommunen zwar mehr Spielraum, um antisemitische Veranstaltungen zu unterbinden – ihre Wirksamkeit hängt jedoch von der lokalen Auslegung ab. Ohne zentrale Leitlinien oder eine festgeschriebene Definition von Antisemitismus wird die Durchsetzung unterschiedlich ausfallen. Die Behörden müssen nun jeden Fall einzeln prüfen, was rechtliche Herausforderungen und eine ungleiche Anwendung des Gesetzes mit sich bringt.

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