Spahn fordert Streichung des umstrittenen § 188 StGB – „Sonderrecht für Politiker“
Jonas SchmidtSpahn fordert Abschaffung des Beleidigungstatbestandes zum Schutz von Politikern - Spahn fordert Streichung des umstrittenen § 188 StGB – „Sonderrecht für Politiker“
Ein führender deutscher Politiker hat die Abschaffung eines umstrittenen Gesetzes gefordert, das öffentliche Persönlichkeiten vor Beleidigungen schützt. Jens Spahn, Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, setzt sich für die Streichung von Paragraph 188 des Strafgesetzbuchs (StGB) ein. Seine Begründung: Bereits bestehende Gesetze deckten Straftaten gegen Politiker und Amtsträger ausreichend ab.
Paragraph 188 war ursprünglich eingeführt worden, um lokale Politiker und Institutionen vor Hetze zu schützen. Kritiker werfen dem Gesetz jedoch vor, es diene als Sonderrecht für Machtinhaber. Die Vorschrift stellt Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens unter Strafe.
2021 wurde der Paragraph erweitert, um Beleidigungen explizit einzuschließen. Doch bereits zuvor waren allgemeine Tatbestände zu Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung im StGB verankert. Spahn ist nun überzeugt, dass diese allgemeinen Regelungen ausreichenden Schutz bieten und Paragraph 188 damit überflüssig machen. Ursprünglich 1951 erlassen, sollte die Bestimmung religiöse Lehren vor Herabwürdigung bewahren. Später wurde ihr Anwendungsbereich auf politische Persönlichkeiten ausgeweitet – was seither eine Debatte über Gerechtigkeit und Meinungsfreiheit entfacht.
Würde der Paragraph abgeschafft, entfiele der zusätzliche rechtliche Schutz für Politiker. Als einzige Grundlage zur Ahndung verbaler Angriffe blieben dann die allgemeinen Beleidigungsgesetze. Spahns Vorstoß wirft nun die Frage auf, ob Sonderregelungen für öffentliche Persönlichkeiten weiterhin gerechtfertigt sind.
