Bundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Freiberuflern – Unternehmen in der Pflicht
Jonas SchmidtBundesarbeitsgericht stärkt Rechte von Freiberuflern – Unternehmen in der Pflicht
Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat die Zusammenarbeit von Unternehmen mit Freiberuflern grundlegend verändert. Arbeitgeber tragen nun das finanzielle Risiko, falls der Status eines Freelancers im Nachhinein als abhängiges Beschäftigungsverhältnis eingestuft wird. Zudem verhindert die Entscheidung, dass Firmen in solchen Fällen bereits gezahlte Honorare zurückfordern dürfen.
Das Urteil bedeutet, dass Unternehmen künftig vor Vertragsabschluss sorgfältig prüfen müssen, ob es sich tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. Entscheidet die Deutsche Rentenversicherung später, dass es sich um ein Angestelltenverhältnis handelte, können Unternehmen die gezahlten Beträge nicht zurückverlangen – selbst wenn diese Bewertung erst Jahre später erfolgt.
Freiberufler profitieren von der neuen Rechtsprechung durch einen stärkeren rechtlichen Schutz. Handelten sie bei Annahme der Zahlungen in gutem Glauben, könnte eine nachträgliche Rückforderung als Rechtsmissbrauch gewertet werden. Das Gericht betonte zudem, dass es eigenständig prüft, ob ein Arbeitsverhältnis vorlag – und sich nicht einfach der Einschätzung der Rentenversicherung anschließt. Rechtsexperten bewerten das Urteil als bedeutenden Wandel. Unternehmen tragen nun eine größere Verantwortung dafür, präzise Verträge zu formulieren und den Status von Mitarbeitern von vornherein korrekt zu klären. Die Änderung soll Streitigkeiten über falsche Einstufungen verhindern und eine faire Behandlung von Freiberuflern sicherstellen.
Die Entscheidung verlegt die Pflicht zur korrekten Klassifizierung eindeutig auf die einstellenden Unternehmen. Diese müssen künftig vor der Beauftragung von Freelancern gründliche Prüfungen vornehmen – andernfalls drohen finanzielle Konsequenzen. Freiberufler hingegen erhalten klarere Schutzmechanismen gegen rückwirkende Rückforderungsansprüche.
