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Eine Person in der Vordergrund hält eine Schilder mit Schrift darauf, steht auf dem Boden, während andere Personen im Hintergrund Schilder halten, was auf eine Demonstration hinweist.

AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen - AfD rügt Regierung - Innenministerium reagiert gelassen

AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen

AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen

AfD greift Regierung an – Innenministerium reagiert gelassen

  1. Dezember 2025, 16:13 Uhr

Die rechtspopulistische AfD wirft dem deutschen Verfassungsschutz vor, sie unfair zu behandeln. Die Partei behauptet, ihre Äußerungen seien verzerrt dargestellt worden, und bezeichnet ihre Einstufung als extremistisch als willkürlich. Der Streit dreht sich um einen Beschluss der sächsischen Behörden aus dem Jahr 2023, wonach der Landesverband der AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft wurde.

Der Konflikt begann vor zwei Jahren, als der sächsische Verfassungsschutz den Landesverband der AfD als rechtsextreme Gruppe einordnete. Die Partei drohte daraufhin mit rechtlichen Schritten, sollte die Entscheidung nicht aufgehoben und die vollständige Bewertung veröffentlicht werden. Im Januar 2025 bestätigte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die Einstufung – bereits das zweite Mal, dass ein Gericht die Position der Behörde stützte.

Die AfD kritisiert das Verfahren seit Langem und wirft dem Verfassungsschutz vor, ihre Aussagen „verdreht“ und aus dem Zusammenhang gerissen zu haben. Zudem beharrt die Partei darauf, die Behörde habe willkürlich gehandelt. Das sächsische Innenministerium hingegen verteidigt sein Vorgehen und betont, die AfD habe im Rahmen der Gerichtsverfahren Zugang zu allen relevanten Unterlagen erhalten.

Der Streit beschränkt sich nicht auf die Hauptpartei: Bereits 2023 stuften sowohl der Bundes- als auch der sächsische Verfassungsschutz die AfD-nahen Jugendorganisation Junge Alternative als „gesichert rechtsextrem“ ein. Gerichte in Dresden und Bautzen bestätigten diese Einordnung später in separaten Urteilen.

Nun kündigt der sächsische AfD-Landesverband an, Klage einzureichen, falls die Einstufung nicht zurückgenommen und die vollständige Bewertung nicht offengelegt werde. Das Innenministerium hält daran fest, dass alle Verfahren korrekt abliefen. Der juristische Streit spiegelt die anhaltenden Spannungen zwischen der Partei und den deutschen Sicherheitsbehörden bei der Beobachtung extremistischer Bestrebungen wider.