Antragstellung für Wohnzuschuss im Landkreis Helmstedt ab 2026 online möglich

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Antragstellung für Wohnzuschuss im Landkreis Helmstedt ab 2026 online möglich

Wohngeldanträge im Landkreis Helmstedt ab 2026 vollständig online möglich

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Helmstedt Wohngeld online beantragen. Das neue System soll das Verfahren vereinfachen und Behördengänge reduzieren. Ab 2026 wird der digitale Antragsprozess auch auf weitere Bereiche der Mietzuschüsse ausgeweitet.

Das Online-Formular für Wohngeld ist unter www.landkreis-helmstedt.de/onlineservices abrufbar. Der Service gilt für alle Gemeinden im Landkreis Helmstedt – mit Ausnahme der Stadt Helmstedt selbst. Dort müssen Antragstellende weiterhin das Wohngeldamt der Stadt Helmstedt kontaktieren.

Ab dem 1. Januar 2026 übernimmt der Landkreis Helmstedt zudem die Online-Bearbeitung von Wohngeldanträgen für Städte und Gemeinden außerhalb Helmstadts. Dadurch können noch mehr Menschen ihre Anträge vollständig digital einreichen. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und überflüssige Behördentermine zu vermeiden. Betroffen sind auch Bewohner von betreuten Wohnformen oder spezialisierten Wohnanlagen, die Unterstützung bei den Mietkosten benötigen. Zudem müssen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohneinheiten ihre Mietzuschüsse über dieselbe Plattform beantragen. Mit dieser Erweiterung bietet der Landkreis Helmstedt nun über 640 vollständig digitale Dienstleistungen an. Wohngeld selbst ist eine staatliche Förderung, die einkommensschwachen Haushalten hilft, ihre Wohnkosten zu tragen.

Die Umstellung auf Online-Anträge beschleunigt die Bearbeitung und macht den Zugang einfacher. Berechtigte können den Prozess nun bequem von zu Hause aus erledigen. Die Veränderung ist Teil einer umfassenden Modernisierung der kommunalen Verwaltungsdienstleistungen in der Region.