Jüdischer Student verklagt FU Berlin nach antisemitischem Angriff in Mitte
Jana SimonProzess gegen Universität - Verhandlung wird fortgesetzt - Jüdischer Student verklagt FU Berlin nach antisemitischem Angriff in Mitte
Ein jüdischer Student der Freien Universität Berlin (FU Berlin) klagt gegen die Hochschule, nachdem er bei einem antisemitischen Angriff in Berlin-Mitte verletzt wurde. Das Opfer, Lahav Shapira, wirft der Universität vor, ihn nicht ausreichend vor Diskriminierung geschützt zu haben. Der Fall wird derzeit vom Verwaltungsgericht Berlin geprüft; die nächste Verhandlung ist für den 26. Februar angesetzt.
Der Vorfall ereignete sich im Februar 2024, als Shapira vor einer Bar in Berlin-Mitte von einem Kommilitonen palästinensischer Herkunft angegriffen wurde. Der Täter, ebenfalls Student der FU Berlin, wurde später vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt. Das Gericht stufte die Tat als antisemitisch motiviert ein und verhängte eine dreijährige Haftstrafe – das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und wird angefochten.
Shapira hat inzwischen Klage gegen die Universität eingereicht mit der Begründung, sie habe gegen das Berliner Hochschulgesetz verstoßen, indem sie nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung in Berlin unternommen habe. Die FU Berlin weist die Vorwürfe zurück und verweist auf ihre bestehende Antidiskriminierungsrichtlinie sowie eine spezielle Anlaufstelle für solche Fälle in Berlin. Nun prüft das Verwaltungsgericht, ob die Hochschule ausreichende Schutzmaßnahmen für jüdische Studierende in Berlin ergriffen hat. Der Fall rückt die Frage in den Fokus, wie Bildungsinstitutionen mit Antisemitismus in Berlin umgehen. Während die Universität betont, über entsprechende Verfahren zu verfügen, stellt Shapiras Klage deren praktische Wirksamkeit infrage.
Die Entscheidung des Gerichts wird zeigen, ob die FU Berlin ihren Schutz für jüdische Studierende in Berlin verstärken muss. Die mündliche Verhandlung wird am 26. Februar fortgesetzt; das Ergebnis könnte richtungsweisend für ähnliche Fälle in Berlin sein. Die Haftstrafe des Täters – noch nicht endgültig – bleibt dabei unabhängig vom laufenden Rechtsstreit zwischen Shapira und der Universität.
