Baden-Württemberg verbietet Küchenmesser im Nahverkehr – auch Buttermesser sind tabu

Strobl: "Keine Socken braucht ein Messer in der Schule" - Baden-Württemberg verbietet Küchenmesser im Nahverkehr – auch Buttermesser sind tabu
Strenges Küchenmesser-Verbot in Baden-Württembergs öffentlichem Nahverkehr in Kraft getreten
In ganz Baden-Württemberg gilt seit Kurzem ein strenges Küchenmesser-Verbot in Bussen, Bahnen, Fähren und Regionalzügen. Das Mitführen jeglicher Küchenmesser – von stumpfen Buttermessern bis hin zu Schweizer Taschenmessern – ist nun untersagt. Die neue Regelung trat am 22. Juli 2025 in Kraft, wie Innenminister Thomas Strobl betonte, der auf eine konsequente Umsetzung pocht.
Strobl verteidigte das Verbot als sinnvolle und wirksame Maßnahme zur Eindämmung von Küchenmesser-Gewalt. Zwar könne der Staat aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben keine Beschränkungen für Küchenmesser in Privathaushalten erlassen, doch der öffentliche Nahverkehr müsse messerfrei bleiben. Ausnahmen gelten lediglich für Rettungskräfte und lizenzierte Jäger.
Das Verbot erstreckt sich auf alle Küchenmesserarten – unabhängig von Größe oder Schärfe – in sämtlichen öffentlichen Verkehrsmitteln des Landes. Die Behörden haben bereits mit der Durchsetzung begonnen; nur Einsatzkräfte und Jäger sind von der Regelung ausgenommen. Strobls Ziel bleibt es, Sicherheit und rechtliche Grenzen in Einklang zu bringen, insbesondere in Schulen und im Verkehrssektor.

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