Bauernhof-Brandstifter muss Versicherungsgeld doch versteuern – BFH urteilt
Felix MaierBauernhof-Brandstifter muss Versicherungsgeld doch versteuern – BFH urteilt
Ein Landwirt, der sein eigenes Anwesen niederbrannte und anschließend Versicherungsgeld kassierte, steht nun in einem Steuerstreit. Josef Keck erhielt eine Entschädigung, gab diese jedoch nicht in seiner Steuererklärung an. Der Fall landete nach widersprüchlichen Urteilen vor Deutschlands höchstem Finanzgericht.
Josef Keck hatte seinen Bauernhof in Brand gesteckt und später eine Versicherungssumme ausgezahlt bekommen. Er behauptete, das Geld sei nicht steuerpflichtig, und ließ es in seiner Einkommensteuererklärung weg. Das örtliche Finanzamt widersprach und stufte die Summe als sonstigen Gewinn ein.
Ein Finanzgericht erster Instanz gab Keck zunächst recht und entschied, dass die Entschädigung nicht als steuerpflichtiges Einkommen gelte. Die Steuerbehörden legten Berufung ein, woraufhin der Bundesfinanzhof den Fall prüfte. Diese Woche hob das höchste Gericht das vorherige Urteil auf und unterstützte die Position des Finanzamts. Der Bundesfinanzhof bestätigte, dass die Auszahlung als sonstiger Gewinn zu behandeln sei. Allerdings verwies er den Fall zur weiteren Prüfung an das Finanzgericht zurück. Dieses muss nun die genaue Höhe der Steuernachzahlung sowie das richtige Veranlagungsjahr festlegen.
Die Entscheidung bedeutet, dass Kecks Versicherungsgeld doch der Besteuerung unterliegt. Das Finanzgericht muss nun den genauen Betrag berechnen und dem richtigen Steuerzeitraum zuordnen. Das Urteil schafft zudem einen Präzedenzfall für die Behandlung ähnlicher Fälle in Zukunft.
