Bayerische Kommunen erhalten schärfere Befugnisse gegen Störer und Extremisten

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Eine Menge mit einigen Personen, die Schals tragen und Fahnen halten, versammelt sich vor Barrikaden mit Bannern, mit Gebäuden und Straßenlaternen im Hintergrund.

Wie Gemeinden in Zukunft die Zügel straffer halten können - Bayerische Kommunen erhalten schärfere Befugnisse gegen Störer und Extremisten

Wie Kommunen künftig strenger durchgreifen können

Wie Kommunen künftig strenger durchgreifen können

  1. Dezember 2025, 03:31 Uhr

Bayerische Kommunen erhalten schärfere Instrumente, um Störungen in der lokalen Politik zu unterbinden. Neue Regelungen ermöglichen es Gemeinderäten, unbotmäßige Mitglieder mit Bußgeldern zu belegen und Veranstaltungen zu verbieten, die antisemitische oder nationalsozialistische Ideologien verbreiten. Die Änderungen wurden im Landtag mit breiter Mehrheit beschlossen.

Die Reformen gehen auf die Bayerische Gemeindeordnungskommission (BayGemO-Kommission) zurück, die 2020 vom Bayerischen Staatsministerium des Innern eingesetzt wurde. Ihr Auftrag bestand darin, die Gemeindeordnung (GO), das rechtliche Grundgerüst der kommunalen Selbstverwaltung, zu modernisieren. Nach jahrelangen Beratungen fanden die Vorschläge Unterstützung bei CSU, Freien Wählern, Grünen und SPD.

Künftig können Gemeinderäte gegen Ersttäter Bußgelder von bis zu 500 Euro und bei Wiederholungstaten bis zu 1.000 Euro verhängen. Der Bürgermeister oder die Ratsvorsitzende schlägt die Strafe vor, doch über die Verhängung entscheidet eine Mehrheit der Mitglieder. Zudem dürfen Kommunen nun öffentliche Flächen für Veranstaltungen sperren, die nationalsozialistische Gewalt verherrlichen oder antisemitische Inhalte verbreiten.

Sowohl die Bußgelder als auch die Veranstaltungsverbote sind anfechtbar. Betroffene können vor den Verwaltungsgerichten klagen oder Verfassungsbeschwerde einreichen, falls sie eine Verletzung ihrer Rechte geltend machen.

Die überarbeiteten Regelungen schaffen klarere Konsequenzen für störende Ratsmitglieder und Veranstaltungen mit gefährlichem Inhalt. Kommunen erhalten damit mehr Handhabe, um die Ordnung in der lokalen Politik zu wahren. Rechtliche Schritte bleiben denen vorbehalten, die mit den Entscheidungen nicht einverstanden sind.