Betrüger lockt Anleger mit Alkohol-Eis – dreieinhalb Jahre Haft

Anleger mit angeblich einträglicher Eiskrem-Idee mit Alkohol getäuscht: Haftstrafe - Betrüger lockt Anleger mit Alkohol-Eis – dreieinhalb Jahre Haft
Anleger mit angeblich einträglicher Eiskrem-Idee mit Alkohol getäuscht: Haftstrafe
Anleger mit angeblich einträglicher Eiskrem-Idee mit Alkohol getäuscht: Haftstrafe
Anleger mit angeblich einträglicher Eiskrem-Idee mit Alkohol getäuscht: Haftstrafe
2025-12-09T09:37:26+00:00
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Betrüger mit angeblich lukrativer Alkohol-Eis-Idee: Haftstrafe für Investorenbetrug
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Ein 61-jähriger Mann aus Mönchengladbach ist wegen Betrugs zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn schuldig, Anleger mit einer fingierten Geschäftsidee um mehr als 2,5 Millionen Euro geprellt zu haben. Sein mutmaßlicher Komplize, der sich vermutlich in Thailand aufhält, ist weiterhin flüchtig.
Der Verurteilte und sein Partner hatten 2013 ein Unternehmen gegründet, um Investoren zu täuschen. Sie warben mit einem angeblich hochprofitablen Alkohol-Eis-Produkt – doch das Geschäft diente nur als Tarnung, um Geld zu erschwindeln.
Während des Prozesses gestand der Angeklagte seine Schuld. Er erhielt eine Haftstrafe von dreieinhalb Jahren für seine Rolle in dem Betrugsfall. Der zweite Beschuldigte entzog sich der Strafverfolgung, indem er ein ärztliches Attest vorlegte. Die Behörden erklären, das Dokument habe bescheinigt, er sei nicht reise- oder verhandlungsfähig.
Der Aufenthaltsort des Komplizen ist weiterhin unbekannt, doch es gibt Hinweise, dass er sich in Thailand aufhält. Seine Identität wurde nicht öffentlich gemacht, und gegen ihn wurden bisher keine Anklagen erhoben.
Mit dem Urteil ist das Verfahren gegen den 61-Jährigen abgeschlossen. Er muss seine Strafe für den Betrug an Anlegern mit einer erfundenen Geschäftsidee antreten. Die Fahndung nach seinem Komplizen läuft jedoch weiter, während die Ermittler daran arbeiten, den zweiten Verdächtigen vor Gericht zu bringen.

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