Brandenburgs neues Aufnahmegesetz: Strengere Regeln und mehr Integration für Geflüchtete

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Ein belebter Flughafeninnenraum mit vielen Menschen, die auf Flüge warten, Gepäck auf der linken Seite und Glastüren mit Richtungsschildern im Hintergrund.

Wie Brandenburg die Flüchtlingsunterkünfte umstrukturiert - Brandenburgs neues Aufnahmegesetz: Strengere Regeln und mehr Integration für Geflüchtete

Brandenburg reformiert mit dem neuen Landesaufnahmegesetz sein System zur Unterbringung von Geflüchteten. Zu den zentralen Neuerungen gehören Erstaufnahmeeinrichtungen mit einer Höchstaufenthaltsdauer von zwei Jahren, Abreiseeinrichtungen für ausreisepflichtige Personen sowie Übergangsunterkünfte für Geflüchtete mit ungesichertem Status. In den Erstaufnahmeeinrichtungen dürfen Asylsuchende künftig maximal zwei Jahre bleiben – ausgenommen sind Familien mit Kindern. Zudem entstehen Abreiseeinrichtungen, darunter ein erstes Zentrum in Zossen-Wünsdorf mit Platz für bis zu 250 Menschen. Übergangseinrichtungen sollen die Integration durch Sprachkurse und berufliche Qualifizierung fördern. Eine solche Einrichtung in Frankfurt (Oder) wird rund 400 Plätze bieten und nicht mehr zum Erstaufnahmesystem gehören. Die Standorte weiterer Übergangs- und Abreiseeinrichtungen stehen noch nicht fest. Nach dem neuen Konzept werden nur noch Geflüchtete mit gesichertem Bleiberecht auf die Kommunen verteilt. Ein lange geplantes Ankunfts- und Rückführungszentrum für Geflüchtete am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) soll gemeinsam von Berlin, Brandenburg und dem Bund betrieben werden. Zudem planen Berlin und Brandenburg ein gemeinsames Abschiebehaftzentrum in Berlin-Lichtenrade für gefährdete Personen und Straftäter. Die Umstrukturierung des brandenburgischen Unterbringungssystems zielt darauf ab, die Abläufe zu beschleunigen, die Integration zu stärken und die Ausreise derjenigen zu gewährleisten, die das Land verlassen müssen. Das neue System soll die Effizienz und Wirksamkeit der Flüchtlingspolitik des Landes deutlich verbessern.