Bundesverwaltungsgericht verschärft Regeln für Einbürgerung in Deutschland

Admin User
2 Min.
Ein Nahaufnahme-Bild einer Identitätskarte mit der amerikanischen Flagge und dem Text "Critical Licence" auf der Vorderseite.

Entscheidung: In der Regel muss Identität für die Einbürgerung in Deutschland nachgewiesen werden - Bundesverwaltungsgericht verschärft Regeln für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

Urteil: Nachweis der Identität in der Regel Voraussetzung für Einbürgerung in Deutschland

  1. Dezember 2025, 14:49 Uhr

Ein 1994 in Syrien geborener Mann ist mit seinem Antrag auf die deutsche Staatsbürgerschaft gescheitert, nachdem er sich weigerte, einen syrischen Pass zu beantragen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass Pässe weiterhin das primäre Mittel zur Identitätsprüfung in Einbürgerungsverfahren darstellen. Damit wurde ein früheres Urteil aufgehoben, das die örtlichen Behörden angewiesen hatte, ihm die Staatsangehörigkeit zu gewähren.

Der Mann lebt seit 2014 in Deutschland und hatte im Kreis Mettmann, Nordrhein-Westfalen, die Einbürgerung beantragt. Die lokalen Behörden lehnten seinen Antrag ab, weil er keinen syrischen Pass zur Bestätigung seiner Identität beantragen wollte. Ein Gericht in Düsseldorf gab ihm zunächst recht und verpflichtete Mettmann, die Einbürgerung zu genehmigen.

Das Urteil unterstreicht, dass Pässe das bevorzugte Mittel zur Überprüfung der Identität in Einbürgerungsanträgen bleiben. Wer keinen Pass beschaffen kann, muss nachweisen, dass er kooperiert, und darlegen, dass sein Fall eine Ausnahme darstellt. Das Düsseldorfer Gericht wird den Fall des Mannes nun unter diesen strengeren Maßstäben erneut prüfen.