Du verzichtest auf Geld, wenn du nach 45 Jahren nicht frühzeitig in Rente gehst

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Sie verschenken Geld, wenn Sie nach 45 Beitragsjahren nicht frühzeitig in Rente gehen

Sie verschenken Geld, wenn Sie nach 45 Beitragsjahren nicht frühzeitig in Rente gehen

Sie verschenken Geld, wenn Sie nach 45 Beitragsjahren nicht frühzeitig in Rente gehen

  1. Dezember 2025, 07:41 Uhr

Deutschland hat die Regeln für den abschlagsfreien vorzeitigen Renteneintritt angepasst. Arbeitnehmer mit mindestens 45 Jahren Beitragszeiten können ihre Rente nun früher beziehen – doch das Mindestalter steigt schrittweise an. Die Änderungen betreffen alle, die ab 1962 geboren wurden, mit einer stufenweisen Erhöhung der Altersgrenze.

Ab 2025 können Personen, die 1962 geboren wurden, mit 64 Jahren und 8 Monaten ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Voraussetzung ist, dass sie mindestens 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt haben. Die Regelung richtet sich an langjährig Versicherte, die vor dem regulären Renteneintrittsalter ausscheiden möchten.

Das Mindestalter erhöht sich dann für jeden folgenden Geburtsjahrgang um zwei Monate. Wer beispielsweise 1963 geboren wurde, muss bis 64 Jahre und 10 Monate warten. Ab dem Renteneintrittsalter der Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Grenze schließlich bei 65 Jahren. Diese Anpassung bedeutet eine Abkehr von früheren Regelungen, bei denen ein abschlagsfreier Vorruhestand bereits in jüngerem Alter möglich war. Die neuen Bestimmungen sollen das System stabilisieren, bieten aber weiterhin Flexibilität für langjährige Beitragszahler.

Die Änderungen bedeuten, dass Arbeitnehmer, die 1964 oder später geboren wurden, für den abschlagsfreien Vorruhestand bis 65 warten müssen. Wer 45 Beitragsjahre nachweisen kann, bleibt zwar berechtigt – doch die Altersgrenze steigt nun schrittweise an. Die Regelung tritt ab 2025 voll in Kraft und betrifft künftige Rentner in ganz Deutschland.