GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend

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Zwei Polizeibeamte stehen vor einem Rednerpult, einer hält Papiere und spricht in ein Mikrofon, mit einer Fahne, einem Banner und einem Tisch in der Nähe und einer Tafel mit Symbolen und Text im Hintergrund.

GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend

GDP hält dreimonatige Speicherung von IP-Adressen für unzureichend

Teaser: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Vorratsspeicherung von IP-Adressen, hält die Frist jedoch für zu kurz. „Insgesamt ist die dreimonatige Speicherfrist ein Fortschritt, doch in umfangreichen Ermittlungsverfahren bei Straftaten und damit verbundenen längeren Prozessen kann sie oft nicht ausreichen“, erklärte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, gegenüber den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.

Datum: 21. Dezember 2025, 11:48 Uhr

Schlagwörter: Krieg und Konflikte, Finanzen, Politik, Kriminalität und Justiz

Artikel: Deutschland will eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen einführen, um die Aufklärung von Straftaten zu erleichtern. Der von Justizministerin Stefanie Hubig im Dezember 2025 vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, digitale Beweismittel in schweren Fällen wie Kinderpornografie, Online-Betrug und Hasskriminalität zu sichern. Die Initiative stößt bei Abgeordneten und Polizeigewerkschaften auf Zustimmung.

Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßte den Vorstoß als „längst überfällig“ und lobte die zügige Umsetzung noch im ersten Jahr der Koalition. Die Maßnahme erfülle ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag und stelle einen „wichtigen Schritt in der Kriminalprävention“ dar, so Wiese. Jahrelang hätten ideologische Blockaden seitens der FDP und der Grünen ähnliche Vorhaben verhindert – nun solle mit dem neuen Gesetz verlorenes Terrain bei der Verfolgung digitaler Straftaten zurückerobert werden.

Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt den Entwurf, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich des Umfangs. Andreas Roßkopf, Leiter des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, warnte, dass die dreimonatige Frist bei komplexen Ermittlungen oder langwierigen Gerichtsverfahren oft nicht ausreiche. Zwar stehe man hinter der Regelung, doch für eine lückenlose Beweissicherung sei eine längere Speicherdauer notwendig.

Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang vorhalten. Die Neuregelung soll Ermittlern helfen, digitale Spuren in schweren Straftaten nachzuverfolgen. Über Wirksamkeit und Dauer der Speicherpflicht wird jedoch voraussichtlich weiter diskutiert werden.

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