GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend

GDP findet drei Monate IP-Adressen-Speicherung unzureichend
GDP hält dreimonatige Speicherung von IP-Adressen für unzureichend
Teaser: Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt den Gesetzentwurf zur dreimonatigen Vorratsspeicherung von IP-Adressen, hält die Frist jedoch für zu kurz. „Insgesamt ist die dreimonatige Speicherfrist ein Fortschritt, doch in umfangreichen Ermittlungsverfahren bei Straftaten und damit verbundenen längeren Prozessen kann sie oft nicht ausreichen“, erklärte Andreas Roßkopf, Vorsitzender des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, gegenüber den Zeitungen der Bayerischen Mediengruppe.
Datum: 21. Dezember 2025, 11:48 Uhr
Schlagwörter: Krieg und Konflikte, Finanzen, Politik, Kriminalität und Justiz
Artikel: Deutschland will eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen einführen, um die Aufklärung von Straftaten zu erleichtern. Der von Justizministerin Stefanie Hubig im Dezember 2025 vorgelegte Gesetzentwurf zielt darauf ab, digitale Beweismittel in schweren Fällen wie Kinderpornografie, Online-Betrug und Hasskriminalität zu sichern. Die Initiative stößt bei Abgeordneten und Polizeigewerkschaften auf Zustimmung.
Dirk Wiese, parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, begrüßte den Vorstoß als „längst überfällig“ und lobte die zügige Umsetzung noch im ersten Jahr der Koalition. Die Maßnahme erfülle ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag und stelle einen „wichtigen Schritt in der Kriminalprävention“ dar, so Wiese. Jahrelang hätten ideologische Blockaden seitens der FDP und der Grünen ähnliche Vorhaben verhindert – nun solle mit dem neuen Gesetz verlorenes Terrain bei der Verfolgung digitaler Straftaten zurückerobert werden.
Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt den Entwurf, äußert jedoch Bedenken hinsichtlich des Umfangs. Andreas Roßkopf, Leiter des GdP-Bereichs Bundespolizei/Zoll, warnte, dass die dreimonatige Frist bei komplexen Ermittlungen oder langwierigen Gerichtsverfahren oft nicht ausreiche. Zwar stehe man hinter der Regelung, doch für eine lückenlose Beweissicherung sei eine längere Speicherdauer notwendig.
Sollte das Gesetz verabschiedet werden, müssen Internetanbieter IP-Adressen künftig drei Monate lang vorhalten. Die Neuregelung soll Ermittlern helfen, digitale Spuren in schweren Straftaten nachzuverfolgen. Über Wirksamkeit und Dauer der Speicherpflicht wird jedoch voraussichtlich weiter diskutiert werden.

HZA-HST: Über 700 Millionen Euro an Steuereinnahmen, mehr als 2 Millionen Zigaretten beschlagnahmt, 76 Kilogramm beschlagnahmtes Haschisch, über 35 Jahre Haft aufgrund der Finanzkontrolle von illegaler Arbeit
Hauptzollamt Stralsund - Stralsund - Hauptzollamt Stralsund präsentiert seinen Jahresbericht 2024. Das ...✚ Mehr lesen

Kreisliga-Sieg: Magdeburg bleibt ungeschlagen
Trotz einer 6-Tore-Führung fürchten die Handballer von Magdeburg um ihren Sieg gegen den Tabellenletzten Leipzig. Wenn der Bundesliga-Spitzenreiter diesen erfolgreichen Lauf fortsetzt, könnte ein Dreifacher drin sein.

BayWa Aktie: Black Book Entry
BayWa AG befindet sich in einer Zwickmühle: Während die Führungsebene dringend benötigte Liquidität durch den Verkauf von Vermögenswerten generiert, landet das Unternehmen im 'Black Book Stock Exchange 2025' der Aktionärsaktivisten. Der Schutzverband der Kapitalanleger (SdK) führt die 'Verfallserscheinungen' des Traditionsunternehmens auf Jahre der Misswirtschaft zurück. Gleichzeitig...

BayWa Aktie: Black Book-Eintrag
BayWa AG befindet sich in einer Zwickmühle: Während die Führungsetage dringend benötigte Liquidität durch den Verkauf von Vermögenswerten generiert, landet das Unternehmen im 'Schwarzbuch Börse 2025' der Aktionärsaktivisten. Der Schutzverband der Aktionäre (SdK) führt die 'Verfall' des Traditionsunternehmens auf Jahre des schlechten Managements zurück. Gleichzeitig...






