Historisches Urteil: HU- und FU-Mitarbeiter erhalten endlich Hauptstadtzulage

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Ein gelber Schulbus steht vor einem Backsteingebäude mit Fenstern.

Gericht: Kapitalabschreibung auch für Mitarbeiter von HU und FU - Historisches Urteil: HU- und FU-Mitarbeiter erhalten endlich Hauptstadtzulage

Gericht: Hauptstadtzulage auch für Beschäftigte von HU und FU

Gericht: Hauptstadtzulage auch für Beschäftigte von HU und FU

Gericht: Hauptstadtzulage auch für Beschäftigte von HU und FU

  1. Dezember 2025, 16:14 Uhr

Beschäftigte zweier großer Berliner Hochschulen haben das Recht auf eine monatliche Hauptstadtzulage erstritten. Das Arbeitsgericht Berlin entschied zugunsten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Humboldt-Universität (HU) und der Freien Universität (FU) und sprach ihnen die Zahlung von 150 Euro zu. Bisher war diese Leistung auf rund 130.000 Beschäftigte des öffentlichen Dienstes beschränkt, die direkt beim Land angestellt sind.

Die Zulage, bekannt als Hauptstadtzulage, war Universitätsangestellten trotz ihres Status als Landesbedienstete bisher verwehrt geblieben. Gewerkschaften wie die GEW und Verdi begrüßten das Urteil als Schritt zu faireren Arbeitsbedingungen und gleicher Behandlung.

Die Entscheidung markiert einen Wandel für Hochschulmitarbeiter, die bisher von der Zulage ausgeschlossen waren. Sollte die Finanzierung gesichert werden, erhalten berechtigte Beschäftigte Nachzahlungen. Das Ergebnis könnte zudem Einfluss auf anhängige Verfahren für andere Berliner Hochschulen haben.