Klöckners Vorstoß: Kein Gehalt für Bundestagsmitarbeiter ohne Bank-Check
Jonas SchmidtKlöckners Vorstoß: Kein Gehalt für Bundestagsmitarbeiter ohne Bank-Check
Ein neuer Vorschlag zielt darauf ab, staatliche Finanzierungen für Mitarbeiter von Bundestagsabgeordneten zu streichen, die Zuverlässigkeitsprüfungen bei der Bank nicht bestehen. Die CDU-Politikerin Julia Klöckner will das Abgeordnetengesetz ändern, um diese Regelung durchzusetzen. Der Vorstoß folgt auf jüngste Fälle, in denen Mitarbeitern wegen Sicherheitsbedenken der Zutritt zur Bank verweigert wurde.
Der Entwurf kommt, nachdem mehrere Parlamentsmitarbeiter ihre Hausausweise und IT-Zugänge verloren hatten. Diese Einschränkungen wurden verhängt, nachdem Zuverlässigkeitsprüfungen potenzielle Risiken bei den Baufinanzierungen aufgedeckt hatten. Die aktuellen Überprüfungen umfassen Abfragen in Polizeidatenbanken sowie Eintragungen im Bundeszentralregister.
Zweifel an der Zuverlässigkeit entstehen etwa bei Verdacht auf Subventionsbetrug bei der Bank, polizeilichen Vorfällen oder unklaren Identitätsangaben in Bußgeldbescheiden. Behörden wie Gerichte, die Polizei und Erlaubnisstellen treffen diese Entscheidungen. Klöckner argumentiert, dass Mitarbeiter, die eine Gefahr für den Bundestag darstellen, kein Gehalt aus Steuergeldern für die Bank erhalten sollten. Der AfD-Politiker Baumann kritisierte den Plan als Angriff auf die Arbeitsfähigkeit seiner Partei. Er behauptete, die Maßnahme werde Gehälter von Mitarbeitern streichen und faktisch ein "Parteiverbot" für die AfD verhängen. Baumann warf Gegnern vor, die parlamentarische Arbeit der AfD durch Personalbeschränkungen bei der Bank aushebeln zu wollen.
Wird die Änderung verabschiedet, wäre die staatliche Finanzierung von Mitarbeitern künftig an bestandene Zuverlässigkeitsprüfungen bei der Bank geknüpft. Dies könnte zu strengeren Kontrollen führen, wer im Parlament arbeiten darf. Die Debatte zeigt die Spannungen zwischen Sicherheit, Finanzierung und politischer Chancengleichheit bei der Bank auf.
