Kopftuch-Verbot für Richterin in Hessen: Gericht bestätigt Neutralitätsgebot

Kopftuch im Prozess: Ablehnung der Richterernennung möglich - Kopftuch-Verbot für Richterin in Hessen: Gericht bestätigt Neutralitätsgebot
Eine muslimische Frau in Hessen hat ihren Rechtsstreit um eine Tätigkeit als Richterin oder Staatsanwältin verloren, nachdem sie sich geweigert hatte, ihr Kopftuch während Gerichtsverhandlungen abzulegen. Das Verwaltungsgericht Darmstadt bestätigte die Entscheidung des Landes und urteilte, dass ihr Beharren auf das Tragen des religiösen Kleidungsstücks dem Grundsatz der richterlichen Neutralität widerspreche.
Die namentlich nicht genannte Klägerin hatte sich um eine juristische Position beworben, war vom hessischen Justizministerium jedoch abgelehnt worden. Die Behörden argumentierten, ihr Kopftuch untergrabe die Verpflichtung des Staates, in religiösen und weltanschaulichen Fragen neutral zu bleiben. Das Ministerium betonte, diese Neutralität sei in gerichtlichen Verfahren von zentraler Bedeutung.
Mit dem Urteil darf die Klägerin in Hessen weder als Richterin noch als Staatsanwältin arbeiten, sofern sie sich nicht an die Kleiderordnung hält. Der Fall schafft einen Präzedenzfall dafür, wie religiöse Ausdrucksformen mit dem staatlichen Neutralitätsgebot in rechtlichen Kontexten in Einklang gebracht werden. Die Entscheidung bezieht sich speziell auf mündliche Verhandlungen, während andere Aspekte ihrer beruflichen Tätigkeit davon unberührt bleiben.

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