Niederlage für München: Verfassungsgericht blockiert Touristensteuer in Bayern

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Ein buntes Karnevalsszenario mit einer großen Menschenmenge auf der Straße, umgeben von Zelten, Geschäften, Gebäuden und Bannern, mit zahlreichen Lichtern, die den Hintergrundbereich erhellen.

München: Anlauf gegen Bettsteuer-Verbot scheitert - Niederlage für München: Verfassungsgericht blockiert Touristensteuer in Bayern

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage von drei Großstädten gegen das Verbot von Tourismusabgaben abgewiesen. München, Augsburg und Regensburg hatten argumentiert, dass das Verbot ihre finanzielle Eigenständigkeit unrechtmäßig einschränke. Mit dem Urteil wird nun die Haltung der Landesregierung in der umstrittenen Frage bestätigt.

Der Rechtsstreit war entstanden, nachdem die bayerische Staatsregierung den Städten untersagt hatte, eine Übernachtungssteuer für Touristen einzuführen. Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte sich öffentlich gegen das Verbot ausgesprochen und betont, solche Abgaben generierten Einnahmen, ohne die lokale Bevölkerung zusätzlich zu belasten. Seine Kritik spiegelte die weitverbreitete Unzufriedenheit unter Stadtverantwortlichen über entgangene Einnahmen wider.

Mit der Entscheidung des Gerichts sind weitere juristische Schritte der drei Kommunen ausgeschlossen. Die bayerischen Städte und Gemeinden müssen nun nach alternativen Wegen suchen, um ihre Dienstleistungen ohne die Tourismusabgabe zu finanzieren. Die Hotelbranche hingegen erwartet, dass das Urteil dazu beiträgt, die Übernachtungspreise für Gäste wettbewerbsfähig zu halten.