Opferentschädigung verweigert: Frau verliert Rente nach Gewalt in der Ehe

Weil sie die Ehe fortsetzte: Keine Invalidenrente für Frau eines Gewalttäters - Opferentschädigung verweigert: Frau verliert Rente nach Gewalt in der Ehe
Eine Frau in Baden-Württemberg hat nach einem Angriff durch ihren damaligen Ehemann im Jahr 2019 ihren Anspruch auf Opferentschädigung verloren. Der Staat hatte ihr zwar 2021 zunächst eine monatliche Rente von 150 Euro bewilligt, diese Entscheidung später jedoch zurückgenommen. Die Behörden begründeten dies damit, dass ihre Entscheidung, in der Beziehung zu bleiben, sie von weiteren Zahlungen ausschließe.
Im Mittelpunkt des Falls steht eine Frau, die 2019 durch ihren Mann verletzt wurde. Ein Jahr später ließ sie sich von ihm scheiden. Akten zufolge hatte sie bereits 2014 einen Antrag auf eine Schutzanordnung gestellt, diesen später jedoch zurückgezogen.
Das Landessozialgericht urteilte, dass ihre Entscheidung, trotz wiederholter Gewalt in der Ehe zu bleiben, ein zentraler Faktor für die Ablehnung war. Ihr Hinweis, dass finanzielle Sorgen und familiäre Verpflichtungen sie in der Beziehung gehalten hätten, wurde nicht anerkannt. Zudem kam das Gericht zu dem Schluss, dass das von ihr erlittene psychische Leid die gesetzliche Schwelle für eine Entschädigung nicht erreiche.
Weder der genaue Zeitpunkt der Ablehnung noch die Namen der Verantwortlichen wurden öffentlich bekannt gegeben.
Die Entscheidung bedeutet, dass die Frau die 2021 bewilligte monatliche Rente von 150 Euro nicht länger erhält. Ausschlaggebend waren ihre fortgesetzte Beziehung zum Täter sowie die als nicht schwerwiegend genug eingestuften Verletzungen. Rechtsbeobachter weisen darauf hin, dass der Fall einen Präzedenzfall für die Bewertung ähnlicher Opferentschädigungsansprüche darstellt.

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