Paketkurierbranche bekommt dauerhaften Schutz durch neues Gesetz

Gesetz zum Schutz von Lieferarbeitern bleibt in Kraft - Paketkurierbranche bekommt dauerhaften Schutz durch neues Gesetz
Deutschlands Paketkurierbranche erhält langfristigen Rechtsschutz durch neues Grundgesetz
Die gesetzliche Regelung zum Schutz von Paketdiensten, die erstmals 2019 eingeführt wurde, sollte eigentlich Ende 2025 auslaufen – doch nun wird sie verlängert. Die Änderung geht auf die aktuelle schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz zurück, die im Mai 2025 ihr Amt antrat.
Das Paketkurierschutzgesetz war ursprünglich dazu gedacht, Betrug bei Sozialleistungen und Versicherungsbeiträgen zu bekämpfen. Mit dem Boom des Online-Handels hatten viele Zustellunternehmen Arbeiten an Subunternehmer ausgelagert, was zu Kontrolllücken führte. Das Gesetz machte Hauptauftragnehmer rechtlich verantwortlich dafür, dass Subunternehmer ihre Sozialabgaben ordnungsgemäß entrichten.
Durch die Verlängerung bleibt die Pflicht der Kurierfirmen bestehen, die Einhaltung der Sozialvorschriften durch ihre Subunternehmer weiterhin zu überprüfen. Damit soll Betrug eingedämmt und die wachsende Branche der Paketzusteller besser geschützt werden. Ob das Gesetz Bestand hat, hängt nun davon ab, ob die Koalition es erfolgreich durch den Bundestag bringt.

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