Warum Bremen kein Böllerverbot durchsetzt – trotz Millionen-Protesten

Warum Bremen kein Böllerverbot durchsetzt – trotz Millionen-Protesten
Trotz zahlreicher Warnungen: Keine Einigung auf Böllerverbot in Bremen
Teaser: Seit Jahren fordern Ärzteschaft, Tierschützer, Polizei, Feuerwehr, Umweltverbände und zahlreiche Bürger ein bundesweites Verbot von Privatfeuerwerk. Erst kürzlich übergab die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Petition mit über zwei Millionen Unterschriften an den damaligen Bremer Innensenator anlässlich der Innenministerkonferenz. Doch die Minister konnten sich nicht einigen. Stattdessen muss nun die Bundesregierung prüfen, ob Länder und Kommunen eigenständig Feuerwerksverbote erlassen dürfen.
14. Dezember 2025, 11:42 Uhr
Die Debatte um ein bundesweites Feuerwerksverbot hat neue Brisanz erhalten, nachdem die Gewerkschaft der Polizei (GdP) eine Petition mit über zwei Millionen Unterschriften an den Bremer Innensenator überreichte. Der Appell für strengere Regeln erfolgte während der Innenministerkonferenz – doch eine einheitliche Lösung blieb aus. Nun steht die Bundesregierung vor der Frage, ob Bundesländer und Kommunen eigenständig Verbote verhängen dürfen.
Der Druck, Privatfeuerwerk einzuschränken, wächst seit Jahren. Ärzte, Tierschützer, Polizei, Feuerwehrleute, Umweltverbände und Teile der Bevölkerung fordern ein vollständiges Verbot. Notfallmediziner warnen vor lebensbedrohlichen Verletzungen – sogar Todesfällen –, die durch illegale Sprengkörper wie die sogenannten „Polenböller“ verursacht werden. Diese sind trotz Verboten weiterhin leicht über das Internet erhältlich.
Die Petition mit zwei Millionen Unterschriften unterstreicht den wachsenden öffentlichen Rückhalt für eine Reform. Während die Bundesregierung die rechtlichen Möglichkeiten für lokale Verbote prüft, bleibt ungewiss, wie Deutschland Tradition, Sicherheit und Kontrollen in Einklang bringen wird. Bis dahin stellen illegale Feuerwerkskörper eine ernste Gefahr dar, während legale Alternativen strenge EU-Vorgaben erfüllen müssen, um im Handel bleiben zu dürfen.

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