Strengere Auflagen für Deutschlands erstes schwimmendes LNG-Terminal vor Rügen

LNG-Terminal darf Verbrennungsmotoren nur mit Genehmigung weiter betreiben - Strengere Auflagen für Deutschlands erstes schwimmendes LNG-Terminal vor Rügen
Deutschlands erstes schwimmendes LNG-Terminal vor der Insel Rügen muss nun ein strengeres Genehmigungsverfahren durchlaufen, um weiterbetrieben werden zu dürfen. Die Pa-Anlage, die derzeit auf bordeigene Dieselgeneratoren angewiesen ist, scheiterte mit einem juristischen Versuch, formale Verfahren zu umgehen. Eine Behörde wird nun einen überarbeiteten Antrag mit öffentlicher Beteiligung prüfen.
Ursprünglich sollte das Terminal bis Januar 2023 von Dieselaggregaten auf landgestützte Stromversorgung umstellen. Die zuständige Behörde verlängerte diese Frist jedoch bis Dezember 2023. Der Betreiber Deutsche Regas beantragte daraufhin die weitere Nutzung der Bordgeneratoren – ohne vollständiges Genehmigungsverfahren.
Ein Gericht in Leipzig wies die Klage des Unternehmens zurück und entschied, dass eine angepasste Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich sei. Das Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern (ALU Vorpommern) muss nun ein Änderungsverfahren durchführen, das auch eine öffentliche Beteiligung vorsieht.
Während des Genehmigungsprozesses, der bis Ende April abgeschlossen sein muss, bleibt das Terminal in Betrieb. Bis dahin ist es weiterhin auf dieselbetriebene Generatoren für die Energieversorgung angewiesen.
Die Entscheidung bedeutet, dass der weitere Betrieb der Anlage von der erfolgreichen Durchführung des überarbeiteten Genehmigungsverfahrens abhängt. Eine öffentliche Anhörung wird Teil der Prüfung sein, bevor eine endgültige Genehmigung erteilt wird. Das Ergebnis wird darüber entscheiden, ob die Anlage über die aktuelle Frist hinaus weiter bordeigene Stromerzeugung nutzen darf.

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