AfD scheitert mit Eilantrag: Kein Sitz im Antisemitismus-Fördergeld-Ausschuss
Jana SimonAfD's Notruf um Sitz im Untersuchungsausschuss vom Gericht abgelehnt - AfD scheitert mit Eilantrag: Kein Sitz im Antisemitismus-Fördergeld-Ausschuss
Das Bundesverfassungsgericht hat der rechtspopulistischen AfD vorerst die Teilnahme an einem Untersuchungsausschuss zur Vergabe von Fördergeldern für Antisemitismus-Projekte in Deutschland verwehrt. Die Entscheidung folgt einem Eilantrag der Partei, nachdem der Bundestag ihre vorgeschlagenen Mitglieder nicht zugelassen hatte. Das Urteil stellt klar, dass eine paritätische Besetzung nicht automatisch die Zustimmung zu bestimmten Kandidaten garantiert.
Der Ausschuss war 2024 eingerichtet worden, um die Verteilung von über 100 Millionen Euro an Zuschüssen für Projekte gegen Antisemitismus in Deutschland zu prüfen. Ursprünglich waren Vertreter von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP, AfD und der Linken beteiligt. Nach der Wahl 2025 ging der Sitz der Linken an die BSW über, doch das Kräfteverhältnis blieb im Großen und Ganzen ähnlich.
Die AfD hatte gegen ihren Ausschluss geklagt und argumentiert, der Bundestag habe ihre Rechte verletzt, indem er ihre Kandidaten abgelehnt habe. Das Gericht widersprach dieser Auffassung: Zwar sollten Untersuchungsausschüsse die Zusammensetzung des Parlaments widerspiegeln, doch dieses Prinzip stehe nicht über anderen verfassungsrechtlichen Schutzmechanismen. Insbesondere garantiere das Recht auf formale Gleichbehandlung nicht die Wahl eines bestimmten Bewerbers.
Mit dem Urteil bleibt die AfD vorerst ohne Sitz im Ausschuss. Die Entscheidung des Parlaments, die Kandidaten der Partei auszuschließen, bleibt damit bestehen – auch wenn das Gericht künftige Anpassungen nicht grundsätzlich ausschloss. Die Arbeit des Gremiums zur Aufklärung der Fördermittel-Kontroversen geht zunächst ohne Beteiligung der AfD weiter.
