Thüringen organisiert umstrittene Sammelabschiebung nach Georgien mit 40 Personen
Jonas Schmidt40 Menschen nach Georgien abgeschoben - Thüringen organisiert umstrittene Sammelabschiebung nach Georgien mit 40 Personen
Ein Charterflug mit 40 Personen an Bord ist in den frühen Morgenstunden vom Flughafen Leipzig/Halle in Richtung Georgien gestartet. Bei der Abschiebung handelte es sich um eine koordinierte Aktion, bei der 24 der Abgeschobenen aus Thüringen stammten. Die Behörden bestätigten, dass der Einsatz in Übereinstimmung mit allen rechtlichen Vorgaben durchgeführt wurde.
Thüringen nimmt seit Langem eine führende Rolle bei der Organisation gemeinsamer Rückführungsflüge in ganz Deutschland ein. Die aktuelle Aktion steht im Einklang mit dem anhaltenden Engagement des Bundeslandes für solche Maßnahmen. Innenministerin Beate Meißner betonte, dass die Durchsetzung von Abschiebebeschlüssen essenziell sei, um den Rechtsstaat zu stärken.
Die rechtliche Grundlage für die Abschiebungen ergibt sich aus der Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland durch Deutschland im Jahr 2023. Diese Klassifizierung folgte einem Migrationsabkommen, das beide Länder im selben Jahr unterzeichneten. Die Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl stellt jedoch die Gültigkeit dieser Einstufung infrage.
Im März 2025 urteilte das Verwaltungsgericht Berlin, dass der Status Georgiens als sicheres Herkunftsland im Widerspruch zum europäischen Recht stehe (Aktenzeichen 31 L 473/24 A). Pro Asyl argumentiert, dass die politischen Verhältnisse in Georgien weiterhin instabil seien und sich je nach sozialer Gruppe stark unterscheiden. Die pauschale Einstufung berücksichtige nicht die individuellen Risiken, denen Abgeschobene ausgesetzt seien.
Ministerin Meißner wiederholte, dass alle Abschiebungen im Einklang mit den geltenden Rechtsrahmen stünden. Trotz der Kritik halten die Behörden an einer konsequenten Umsetzung fest.
Der Flug markiert einen weiteren Schritt in der deutschen Abschiebepolitik, wobei Thüringen seine aktive Rolle bei Rückführungen fortsetzt. Rechtliche Herausforderungen – insbesondere zur Einstufung Georgiens als sicheres Herkunftsland – bleiben bestehen. Künftige Abschiebeaktionen werden voraussichtlich weiterhin auf kritische Prüfung durch Hilfsorganisationen und Gerichte stoßen.
